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Parkbäume

Finanzverwaltung

Finanzielle Verwaltung des Pour Une Terre Verte

Die Finanzverwaltung des Vereins für ein Grünes Land erfolgt nach einer Liste, die vom Vorstand beschlossen wurde und nach ihrer Bildung der Generalversammlung zur Genehmigung vorgelegt wird. In der Finanzordnung werden die folgenden Grundsätze festgelegt: Der Zweck der Finanzordnung besteht darin, die Grundregeln für das Finanzsystem des Vereins festzulegen, indem die Vorschriften, Verordnungen, Weisungen und Regeln zur Regelung der Arbeit so angewendet werden, dass sie nicht im Widerspruch zu den Finanzen stehen und Steuervorschriften des Königreichs Belgien sowie die Wahrung der finanziellen Ressourcen des Vereins und deren Investition in die Verwirklichung der Projekte des Vereins unter der Kontrolle und Aufsicht der Generalversammlung. Definitionen: Die folgenden Ausdrücke haben die jeweils nebenstehende Bedeutung, sofern der Kontext nichts anderes erfordert. Verband: Generalversammlung der Association for a Green Earth: Die Generalversammlung der Association for a Green Earth, die aus mindestens 21 Mitgliedern besteht. Vorstand: Der Vorstand der Association for a Green Earth ist das Gremium, das befugt ist, Projekte vorzuschlagen, sie zu planen und an ihrer Umsetzung zu arbeiten, nachdem die Generalversammlung dafür gestimmt hat. Es ist das Gremium, das über die finanziellen, administrativen und rechtlichen Befugnisse zur Umsetzung von Projekten verfügt und über die Befugnisse verfügt, mit Organisationen, externen Parteien, Regierungsstellen und anderen zu verhandeln. Regierung. Vorstandsvorsitzender: Die Person, die die Aufgaben des Vorstandsvorsitzenden der Association for a Green Earth wahrnimmt. Exekutivdirektor: Die Person, die die geschäftsführende Leitung der Projekte der Association for a Green Earth wahrnimmt, und ist für die Umsetzung der Pläne und Richtlinien des Vereins verantwortlich. Finanzverwalter: Er ist der Finanzverwalter der Association for a Green Earth. Er führt seine Arbeit in Übereinstimmung mit den vom Verwaltungsrat genehmigten Plänen, Richtlinien und Programmen aus. Er muss den Vorstand über den Fortgang seiner Arbeit informieren, verfügt über die Befugnis zur Finanzverwaltung gemäß dem genehmigten Finanzplan und beteiligt sich gemeinsam mit dem Vorstandsvorsitzenden. Bei der Unterzeichnung von Dokumenten und Papieren im Zusammenhang mit dem finanziellen Aspekt. Buchhalter: Er ist der Buchhalter der Green Earth Association. Er arbeitet unter der Aufsicht des Finanzaufsehers. Er führt Berechnungen gemäß den anerkannten Rechnungslegungssystemen und -grundsätzen durch. Er verfasst regelmäßig Berichte über die finanziellen und buchhalterischen Aspekte des Vereins sowie Sonderberichte über die abgeschlossenen Projekte, um diese vor der Generalversammlung zur Bewertung zu besprechen. Das Ausmaß des Erfolgs der Finanzpolitik für diese Projekte. Reglement: Finanzielles Reglement des Vereins für eine Grüne Erde Teil 1: Allgemeine Bestimmungen Artikel 1: Das Geschäftsjahr des Vereins beginnt am 1. Januar und endet am 31. Dezember. Artikel 2: Die Inhalte dieses Reglements überschneiden sich nicht mit den Finanzsystemen des Vereins das Königreich Belgien und das System der Vereine, Organisationen und gemeinnützigen Institutionen. Artikel 3: Der Finanzaufseher und der Buchhalter des Vereins sind für die Durchführung seiner Finanzaktivitäten verantwortlich. Artikel 4: Die Mitarbeiter des Vereins sind für die Umsetzung der Bestimmungen dieser Ordnung verantwortlich, jeder in seinem Zuständigkeitsbereich. Artikel 5: Alles, was in diesem Reglement nicht festgelegt ist, unterliegt den Befugnissen des Vorstands oder seines Beauftragten, und zwar in einer Weise, die nicht im Widerspruch zu den von den zuständigen Behörden erlassenen Statuten und Vorschriften steht. Artikel 6: Die Gelder werden bei Banken hinterlegt, die der Generalversammlung und dem Vorstand bekannt sind, und es wird ein Girokonto für die Auszahlung der Notfallausgaben des Vereins eingerichtet, und die Unterschriften des Vorsitzenden des Vorstands und des Finanzaufsehers werden genehmigt zur Auszahlung. Artikel 7: Der Vorstand ist befugt, einzelne Bestimmungen des Leitfadens zu ändern oder aufzuheben oder einen neuen Leitfaden herauszugeben, wenn dies im Interesse des Vereins erforderlich ist, insbesondere im Falle einer Erweiterung seiner Aufgaben und Projekte. Artikel 8: Die Finanzaufsicht ist dafür verantwortlich, die Artikel dieser Verordnung umzusetzen, sie einzuhalten, sie vor der Generalversammlung zu diskutieren und sie in den verschiedenen Regierungs- oder Nichtregierungsabteilungen oder mit damit verbundenen Personen weiterzuverfolgen Assoziation in irgendeiner Weise. Artikel 9: Im Falle von Meinungsverschiedenheiten im Zusammenhang mit den Artikeln der Geschäftsordnung wird der Vorstand angerufen, der für den Erlass von Auslegungsentscheidungen zu den Bestimmungen dieser Geschäftsordnung zuständig ist. Artikel 10: Diese Bestimmungen treten innerhalb eines Monats nach ihrer Genehmigung durch die Generalversammlung in Kraft.

Kapitel 2: Das Budget des Vereins Das Budget des Vereins enthält: • Alle Projekte, Programme, Aktivitäten und Dienstleistungen, deren Umsetzung im nächsten Geschäftsjahr geplant ist. • Alle Verbraucherbedürfnisse und Einkäufe, die für das nächste Geschäftsjahr geplant sind. • Alle im nächsten Geschäftsjahr erzielten und erwarteten Umsätze zusätzlich zu dem, was als Saldo aus dem Vorjahr gilt. Jährliche geschätzte Haushaltsziele: • Es handelt sich um einen Arbeitsplan, der auf wissenschaftlicher und realistischer Grundlage erstellt und organisiert wird und auf Studien zum Umfang der Einnahmen und Ausgaben basiert. • Klärt genehmigte Pläne für zukünftige Aktivitäten und Projekte. • Es hilft dem Management, seine zukünftige Politik zu bestimmen und diese Richtlinien zu definieren. • Es dient als Instrument zur Messung der Effizienz der Gesamtleistung des Vereins. • Es dient als internes Kontrollinstrument durch Vergleiche zwischen geschätzten und tatsächlichen Zahlen, wodurch die Schwachstellen der Pläne aufgedeckt und an deren Behebung gearbeitet wird. • Es hilft bei der Einschätzung des finanziellen Bedarfs des Vereins und der Menge, die ausreicht, um die regelmäßigen Verpflichtungen des Vereins laufend zu erfüllen. Kapitel drei: Vereinseinnahmen • Subventionen, Zuschüsse und Spenden von staatlichen und halbstaatlichen Behörden, Verbänden und juristischen Personen, unabhängig davon, ob sie für ein bestimmtes Projekt beschränkt sind und gemäß dem Budget des jeweiligen Projekts verwendet werden oder unbeschränkt und für dieses verwendet werden für die verschiedenen Anforderungen des Vereins oder für eines seiner Projekte. • Der Mitgliedsbeitrag für Vereinsmitglieder beträgt 20 Euro pro Person. Kapitel 4: Ausgaben des Vereins • Die Ausgaben werden täglich in den Buchhaltungsunterlagen gemäß den Finanzregeln und -vorschriften erfasst, denen der Verein unterliegt. • Löhne und Spesen für Projekte werden entsprechend ihrem tatsächlichen Anspruch vergütet. • Ein operativer Vorschuss unter der Obhut des Exekutivdirektors kann durch einen Beschluss des Verwaltungsrats ausgezahlt werden. Die Auszahlungsbedingungen sind genau festgelegt und der Exekutivdirektor muss einen Bericht vorlegen, in dem die Aspekte der Auszahlung des Vorschusses erläutert werden. • Der Finanzverwalter und der Buchhalter müssen im Falle eines Kaufs oder einer Auszahlung für den Projektbedarf des Vereins Originaldokumente vorlegen. Die Unterlagen müssen den erforderlichen Daten entsprechen und frei von Kratzern und Veränderungen sein. • Die jährliche Abschreibung des Anlagevermögens des Vereins wird nach allgemein anerkannten und anerkannten Buchhaltungssätzen berechnet. • Routinemäßige Ausgaben, wie z. B. die Anmietung des Hauptsitzes, die Nutzung von Autos oder Strom- und Wasserkosten, werden anhand der genehmigten Rechnungen berechnet. • Für den Fall, dass Originalauszahlungsdokumente verloren gehen, bevor der Betrag ausgezahlt oder beglichen wird, ist es möglich, fotokopierte Dokumente zu verwenden, um den Auszahlungsprozess nach Genehmigung durch den Vorstand abzuschließen, der die Ursache und die Umstände des Schadens schriftlich überprüfen muss Verlust und stellen Sie sicher, dass die Auszahlung nicht im Voraus erfolgt ist. Kapitel Fünf: Buchhaltungsunterlagen und -dokumente • Buchhaltungsunterlagen, Jahresabschlüsse und alle Buchhaltungsvorgänge müssen so aufbewahrt werden, dass jede relevante Partei jederzeit darauf zugreifen kann. • Am Ende des Geschäftsjahres schließt der Finanzaufseher die Konten ab und erstellt den Abschlussbericht gemäß den Finanzregeln und -systemen des Vereins. • Der Verein führt Aufzeichnungen für alle Konten (Einfuhren, Ausgaben, Abrechnungskonten, Vermögenswerte, Verbindlichkeiten, Eigentumsrechte und Girokonten) und entsprechend den Aktivitäten und Projekten des Vereins, und diese Aufzeichnungen unterliegen der Aufsicht der zuständigen Behörden . Kapitel Sechs: Finanzberichte • Der Finanzverwalter erstellt alle drei Monate einen Bericht über die finanzielle Situation des Vereins und legt ihn dem Geschäftsführer und von dort aus dem Vorstandsvorsitzenden vor. • Der endgültige Jahresabschluss wird am Ende des Geschäftsjahres dem Vorsitzenden des Verwaltungsrats vorgelegt und nach Genehmigung durch den Verwaltungsrat der Generalversammlung zur Genehmigung vorgelegt. • Der Finanzaufseher schließt die Konten am Ende des Geschäftsjahres ab und legt seine Berichte und Aufzeichnungen dem Vorsitzenden des Verwaltungsrats vor, der wiederum nach Erörterung die Genehmigung der Generalversammlung einholt.

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